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Unterweisung Flucht- und Rettungswege in der Kita

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Flucht- und Rettungswege sind in jeder Kindertageseinrichtung lebenswichtig. Im Notfall entscheiden klare Wege, freie Türen und geschultes Personal über die Sicherheit der anvertrauten Kinder. Eine regelmäßige Unterweisung sorgt dafür, dass alle Beschäftigten ihre Aufgaben kennen und ruhig handeln.

In Kitas, Horten und Einrichtungen der Jugendhilfe gelten besondere Anforderungen. Kleine Kinder können sich nicht selbst retten. Sie sind auf erwachsene Bezugspersonen angewiesen. Deshalb müssen Flucht- und Rettungswege jederzeit nutzbar, gekennzeichnet und frei von Hindernissen sein.

Die Unterweisung Flucht- und Rettungswege in der Kita vermittelt rechtliche Grundlagen, organisatorische Pflichten und praktisches Verhalten. Sie lernen, wie Sie Wege erkennen, Sammelplätze festlegen und Kinder sicher ins Freie begleiten. Auch Themen wie Brandfall, Stromausfall oder Bombendrohung werden behandelt.

UWC bietet diese Unterweisung als digitale Online-Lösung. Sie sparen Zeit, dokumentieren rechtssicher und stellen sicher, dass Ihr gesamtes Team einheitlich geschult ist. So erfüllen Sie die Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 82 und Sozialgesetzbuch VIII zuverlässig.

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\u00A7 Rechtliche Grundlagen

Die Pflicht zur Sicherung von Flucht- und Rettungswegen ergibt sich aus mehreren Gesetzen und Vorschriften. Sie greifen ineinander und bilden den verbindlichen Rahmen für jede Kita.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 3 verpflichtet Träger als Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung. § 4 fordert die Bekämpfung von Gefahren an der Quelle. § 12 regelt die Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Die Verordnung verlangt sichere, freie und gekennzeichnete Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege. Anhang 2.3 konkretisiert die Anforderungen an Kennzeichnung, Beleuchtung und Türen.

Technische Regel ASR A2.3: Sie regelt Anzahl, Lage, Abmessungen und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen. Sie ist die zentrale Praxisgrundlage.

DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention. Sie verpflichtet Unternehmer zur regelmäßigen Unterweisung.

DGUV Vorschrift 82 "Kindertageseinrichtungen": Sie konkretisiert die Sicherheitsanforderungen speziell für Kitas.

DGUV Information 202-022: Sicherheit und Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen.

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII): § 8a regelt den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. § 45 verlangt eine Betriebserlaubnis und damit den Nachweis sicherer Räumlichkeiten.

Bauordnungen der Länder: Sie definieren bauliche Anforderungen an Fluchtwege, Türen und Treppen in Sonderbauten wie Kitas.

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG): Es stärkt den präventiven Schutz von Kindern und verlangt nachhaltige Sicherheitskonzepte.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Der Träger einer Kita ist als Arbeitgeber verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten und der betreuten Kinder. Die Pflichten sind umfassend und müssen aktiv wahrgenommen werden.

Gefährdungsbeurteilung: Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz erstellt der Träger eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung. Sie umfasst Brandgefahren, Stolperstellen, blockierte Türen und besondere Risiken durch Kleinkinder.

Flucht- und Rettungsplan: Bei unübersichtlichen Räumen oder erhöhter Gefährdung ist ein Flucht- und Rettungsplan zu erstellen. Er hängt sichtbar aus und entspricht der Norm DIN ISO 23601.

Unterweisung: Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 unterweist der Träger seine Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens einmal jährlich. Die Unterweisung ist arbeitsplatzbezogen und verständlich zu gestalten.

Räumungsübungen: Mindestens einmal jährlich ist eine Räumungsübung durchzuführen. Kinder werden altersgerecht einbezogen, ohne sie zu erschrecken.

Freihaltung der Wege: Der Träger sorgt dauerhaft für freie Flucht- und Rettungswege. Möbel, Garderoben oder Bastelarbeiten dürfen Wege und Türen nicht einengen.

Kennzeichnung und Beleuchtung: Rettungszeichen nach ASR A1.3 sind anzubringen. Sicherheitsbeleuchtung wird regelmäßig geprüft.

Dokumentation: Jede Unterweisung, Übung und Prüfung ist nachweisbar zu dokumentieren. Die Unterlagen sind mindestens für die Dauer der Beschäftigung aufzubewahren.

📖 Inhalte der Unterweisung

Die Unterweisung Flucht- und Rettungswege in der Kita vermittelt alle Kenntnisse, die Beschäftigte für ein sicheres Verhalten im Notfall benötigen. Sie ist praxisnah aufgebaut und berücksichtigt die besonderen Bedingungen in Kindertageseinrichtungen.

Begriffe und Grundlagen: Sie lernen den Unterschied zwischen Flucht- und Rettungsweg. Fluchtwege dienen der Selbstrettung, Rettungswege auch der Fremdrettung durch die Feuerwehr. Erste und zweite Fluchtwege werden erklärt.

Bauliche Anforderungen: Mindestbreiten, Türöffnungsrichtungen, Treppen, Brandschutztüren und Rauchabschnitte werden behandelt. Sie erkennen, woran ein normgerechter Fluchtweg zu erkennen ist.

Kennzeichnung: Sie lernen die Rettungszeichen nach ASR A1.3 und ISO 7010 kennen. Grüne Schilder mit weißem Symbol weisen den Weg ins Freie. Sicherheitsbeleuchtung sichert den Weg auch bei Stromausfall.

Flucht- und Rettungsplan: Sie erfahren, wie der Plan aufgebaut ist, wo er aushängt und welche Symbole er enthält. Sammelplätze werden eindeutig festgelegt.

Verhalten im Brandfall: Ruhe bewahren, Kinder zusammenhalten, Türen schließen, niemals Aufzug benutzen, Sammelplatz aufsuchen, Vollzähligkeit prüfen, Feuerwehr 112 alarmieren. Die Reihenfolge wird trainiert.

Evakuierung mit Kleinkindern: Krippenkinder werden in Evakuierungsbetten oder Tragehilfen gebracht. Schlafende Kinder benötigen besondere Aufmerksamkeit. Sie lernen, Kinder zu zählen und Listen mitzuführen.

Sammelplätze: Lage, Erreichbarkeit, Übergabe an Eltern und Kommunikation mit Einsatzkräften werden besprochen.

Räumungsübung: Ablauf, Vorbereitung, kindgerechte Ansprache und Auswertung sind Bestandteil der Unterweisung.

Besondere Szenarien: Stromausfall, Bombendrohung, Amoklage, Unwetter und Gefahrstofflagen erfordern angepasstes Verhalten.

Eigene Aufgaben: Sie erkennen Ihre Rolle als Erzieherin oder Erzieher, als Brandschutzhelfer oder Leitungskraft und können diese im Ernstfall sicher ausfüllen.

\u26A0\uFE0F Gef\u00E4hrdungen & Schutzma\u00DFnahmen

In Kindertageseinrichtungen gibt es typische Gefährdungen, die Flucht- und Rettungswege betreffen. Schutzmaßnahmen folgen dem TOP-Prinzip aus technischen, organisatorischen und persönlichen Vorkehrungen.

Typische Gefährdungen:

  • Verstellte Wege durch Garderoben, Kinderwagen, Möbel oder Dekoration
  • Verschlossene oder klemmende Notausgangstüren
  • Fehlende oder verdeckte Rettungszeichen
  • Defekte Sicherheitsbeleuchtung
  • Glatte oder nasse Böden, lose Teppiche, Stolperkanten
  • Schlafende Krippenkinder in separaten Räumen
  • Panik bei Kindern und Personal im Ernstfall
  • Unklare Zuständigkeiten bei Evakuierung

Technische Maßnahmen (T): Panikschlösser an Notausgängen, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage, Rauchmelder, normgerechte Kennzeichnung, regelmäßige Prüfung durch Sachkundige. Türen müssen sich in Fluchtrichtung ohne Schlüssel öffnen lassen.

Organisatorische Maßnahmen (O): Flucht- und Rettungsplan, schriftliche Notfallordnung, festgelegte Sammelplätze, Anwesenheitslisten, Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023, jährliche Räumungsübung, klare Verantwortlichkeiten, Kontaktlisten der Eltern, Erste-Hilfe-Material.

Personenbezogene Maßnahmen (P): Regelmäßige Unterweisung des gesamten Teams, Schulung der Brandschutzhelfer, altersgerechte Sensibilisierung der Kinder durch Spiele und Lieder, Information neuer Mitarbeitender am ersten Tag, Einbezug von Vertretungskräften und Praktikantinnen.

Eine wirksame Prävention beginnt mit der täglichen Sichtkontrolle. Jeder Mitarbeitende prüft beim Rundgang, ob Türen frei sind und Schilder sichtbar bleiben.

🎯 Zielgruppen & Branchen

Die Unterweisung Flucht- und Rettungswege in der Kita richtet sich an alle Personen, die in pädagogischen Einrichtungen tätig sind. Dazu zählen pädagogische Fachkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Leitungskräfte.

Auch hauswirtschaftliches Personal, Küchenkräfte, Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Reinigungskräfte sind einzubeziehen. Praktikantinnen, Praktikanten, Auszubildende und Vertretungskräfte gehören ebenso zur Zielgruppe.

Folgende Einrichtungen profitieren von der Unterweisung:

  • Kindertagesstätten und Kindergärten
  • Krippen und Kinderkrippen
  • Horte und Schulkindbetreuung
  • Kinder- und Jugendheime
  • Wohngruppen der Jugendhilfe
  • Tagespflegestellen mit mehreren Kindern
  • Inklusive und integrative Einrichtungen
  • Familienzentren und Eltern-Kind-Treffs

Träger nach § 45 Sozialgesetzbuch VIII sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Einrichtung dauerhaft zu gewährleisten und alle Beschäftigten regelmäßig zu schulen.

📅 Intervalle & Dokumentation

Die Unterweisung zu Flucht- und Rettungswegen ist regelmäßig durchzuführen und vollständig zu dokumentieren. Nur so erfüllen Träger ihre Nachweispflicht gegenüber Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern.

Regelintervall: Mindestens einmal jährlich nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1. Bei neuen Mitarbeitenden vor Arbeitsaufnahme. Bei Veränderungen am Gebäude, neuen Gefährdungen oder nach einem Vorfall ist eine zusätzliche Unterweisung erforderlich.

Räumungsübung: Mindestens einmal jährlich. Aufsichtsbehörden und Feuerwehr empfehlen häufig zwei Übungen pro Jahr in Kitas.

Prüfung der Sicherheitseinrichtungen: Sicherheitsbeleuchtung, Brandschutztüren und Feuerlöscher sind nach Herstellervorgaben und ASR-Regeln zu prüfen.

Dokumentationspflicht: Datum, Inhalt, Dauer, Name und Unterschrift der unterwiesenen Person sowie der unterweisenden Person. Bei digitalen Unterweisungen über UWC erfolgt die Dokumentation revisionssicher und automatisch.

Aufbewahrungsfrist: Mindestens für die Dauer der Beschäftigung, in der Praxis empfohlen mindestens fünf Jahre. Bei Schadensfällen kann eine längere Aufbewahrung sinnvoll sein.

\u2705 Checkliste

  • Sind alle Flucht- und Rettungswege frei von Möbeln, Garderoben und Dekoration?
  • Lassen sich Notausgangstüren jederzeit ohne Schlüssel in Fluchtrichtung öffnen?
  • Sind Rettungszeichen nach ASR A1.3 sichtbar und unbeschädigt angebracht?
  • Funktioniert die Sicherheitsbeleuchtung und wurde sie geprüft?
  • Hängt der Flucht- und Rettungsplan an gut sichtbarer Stelle aus?
  • Ist der Sammelplatz festgelegt und allen Beschäftigten bekannt?
  • Sind Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023 benannt und geschult?
  • Wurde im laufenden Jahr eine Räumungsübung durchgeführt und ausgewertet?
  • Ist die jährliche Unterweisung aller Beschäftigten dokumentiert?
  • Sind Anwesenheitslisten und Notfallkontakte aktuell und schnell greifbar?

\u26A0\uFE0F H\u00E4ufige Fehler

Verstellte Wege

Garderobenhaken, Kinderwagen oder Bastelstationen blockieren Flure. Im Notfall verzögert sich die Räumung erheblich. Tägliche Sichtkontrollen schaffen Abhilfe.

Verschlossene Notausgänge

Notausgänge werden aus Sorge vor unbefugtem Verlassen abgeschlossen. Das ist unzulässig. Panikschlösser ermöglichen sicheres Öffnen von innen ohne Schlüssel.

Fehlende Räumungsübung

Viele Einrichtungen führen keine jährliche Übung durch. Ohne Übung fehlt im Ernstfall die Routine. Personal und Kinder reagieren dann unsicher.

Unvollständige Dokumentation

Unterweisungen werden mündlich erteilt und nicht schriftlich nachgewiesen. Bei Kontrollen fehlt der Nachweis. Digitale Lösungen wie UWC sichern lückenlose Dokumentation.

Vergessene Vertretungskräfte

Praktikantinnen, Praktikanten und Vertretungen werden nicht unterwiesen. Im Ernstfall kennen sie weder Wege noch Sammelplatz.

Veralteter Flucht- und Rettungsplan

Nach Umbauten wird der Plan nicht aktualisiert. Wege und Türen stimmen nicht mehr mit der Realität überein. Das gefährdet die Orientierung.

\u2139\uFE0F Sonderf\u00E4lle

Krippenkinder unter drei Jahren

Sie können nicht selbst laufen oder verstehen Anweisungen nur eingeschränkt. Evakuierungsbetten, Krippenwagen und feste Personalzuteilung sind notwendig.

Kinder mit Behinderung

In inklusiven Einrichtungen sind individuelle Evakuierungspläne erforderlich. Hilfsmittel, Lagerung und persönliche Begleitung werden festgelegt.

Schlafende Kinder

Während der Mittagsruhe sind besondere Vorkehrungen nötig. Schlafräume müssen schnell überblickbar sein. Listen und feste Zuständigkeiten helfen.

Außengelände und Ausflüge

Auch außerhalb des Gebäudes gelten Notfallregeln. Kontaktlisten, Erste-Hilfe-Material und ein klarer Sammelpunkt sind mitzuführen.

Mehrgeschossige Gebäude

Treppenräume sind zentrale Fluchtwege. Aufzüge sind im Brandfall tabu. Tragehilfen für Kleinkinder sollten griffbereit sein.

\u2753 H\u00E4ufige Fragen

Wie oft muss die Unterweisung Flucht- und Rettungswege in der Kita erfolgen?

Mindestens einmal jährlich. Zusätzlich bei Neueinstellung, baulichen Veränderungen oder nach einem Vorfall.

Wer muss unterwiesen werden?

Alle Beschäftigten der Einrichtung, einschließlich pädagogischer Fachkräfte, Hauswirtschaft, Reinigung, Hausmeister, Praktikantinnen, Praktikanten und Vertretungen.

Was ist der Unterschied zwischen Fluchtweg und Rettungsweg?

Fluchtwege dienen der Selbstrettung der Personen aus dem Gebäude. Rettungswege werden zusätzlich von der Feuerwehr für die Fremdrettung genutzt.

Dürfen Notausgänge in Kitas abgeschlossen werden?

Nein. Notausgänge müssen sich jederzeit von innen ohne Schlüssel öffnen lassen. Panikschlösser sind die fachgerechte Lösung.

Wie lange muss die Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens für die Dauer der Beschäftigung. In der Praxis empfehlen sich fünf Jahre, bei Schadensfällen länger.

Ist eine jährliche Räumungsübung Pflicht?

Sie ist nach DGUV-Empfehlungen und ASR A2.3 dringend geboten und wird von Aufsichtsbehörden in der Regel verlangt.

Kann die Unterweisung online durchgeführt werden?

Ja. Eine digitale Unterweisung über UWC ist rechtssicher, sofern sie arbeitsplatzbezogen ist und Rückfragen ermöglicht.

Welche Strafen drohen bei Versäumnissen?

Bußgelder nach Arbeitsschutzgesetz, Verlust der Betriebserlaubnis nach § 45 Sozialgesetzbuch VIII und persönliche Haftung der Leitung im Schadensfall.

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